Häufige Fragen

Es gibt viele Fragen rund um das Thema Wohnen. Darf ich auf dem Balkon grillen, wann muss ich meine Wohnung renovieren, bis zu welchem Datum muss die Miete eingezahlt werden?

Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen zusammengestellt, um Ihnen so schnell wie möglich die passende Antwort liefern zu können. Vielleicht hat sich Ihre Frage ja schon auf dieser Seite erledigt. Die Rubrik der häufigsten Fragen soll fortlaufend aktualisiert und ggf. um weitere Fragen ergänzt werden.

Wohnen & Zusammenleben

Sorgfältig, rücksichtsvoll und gemäß Hausordnung – insbesondere leise und sauber.

Ja, sofern Stellplätze verfügbar sind und keine Gründe im bestehenden Mietverhältnis entgegenstehen. Auch Nicht-Mieter können Stellplätze anmieten.

Der Vermietungsservice beantwortet gern Fragen zur Stellplatzanmietung.

Ja, solange andere Mieter nicht gestört werden. Das Grillen auf offener Flamme ist untersagt. Rücksichtnahme ist entscheidend.

Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrags.

Wohnungssuche & Besichtigung

Auf der Website der WVG, bei ImmobilienScout24 und bei Kleinanzeigen.
Ja, Besichtigungstermine werden durch die Vermietung oder in Abstimmung mit dem aktuellen Mieter vereinbart.
Die Kontaktdaten finden Sie im Exposé der Wohnung.
In der Regel etwa 20 Minuten.
Nein, für die Besichtigung sind keine Unterlagen erforderlich.
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Einzelfall von der Vermietung mitgeteilt.

Mieten & Kosten

Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten. Keine Provision.

Aus Grundmiete sowie Betriebskosten und Heizkosten.

Bis zum 3. Werktag eines Monats.

Per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift.

Die Gesamtmiete ist der monatliche Gesamtbetrag aus Nettokaltmiete und Nebenkosten.

Beschreibt die Fähigkeit bestimmter Betriebskosten, welche vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Das sind die Kosten für Heizung und Warmwasser. Sie richten sich größtenteils nach Ihrem Verbrauch.

Dazu zählen z. B. Wasser, Müll, Hausmeisterservice oder Versicherungen – also Kosten ohne Heizung oder Warmwasser.

Nebenkosten sind variable Zusatzkosten, z. B. für Wasser, Heizung oder Dienstleistungen rund ums Wohnen.

Die Nettokaltmiete ist die reine Miete für die Wohnung – ohne Betriebs-, Heiz- oder Stromkosten.

Strom, Telefon, Rundfunkbeitrag sowie Versicherungen.

Vorübergehender Wegfall der Grundmiete (z. B. bei Renovierung), Nebenkosten bleiben bestehen.

Grundsicherungsgeld ist die Bezeichnung für die Leistung, die seit 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld ersetzt hat. Es handelt sich um eine staatliche Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können und grundsätzlich arbeitsfähig sind. Weitere Infos.
Die Nachzahlung ergibt sich aus Verbrauch, Kosten und geleisteten Vorauszahlungen.
In der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung.
Auf die bei uns hinterlegte Bankverbindung.
Ja, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.

Mietschulden & Hilfe

Mietschulden entstehen, wenn die Miete nicht regelmäßig und vollständig gezahlt wird. Sie haben ein Problem? Dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner.

Im schlimmsten Fall kann es zur Kündigung der Wohnung kommen. Sie haben ein Problem? Dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner.

Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Ansprechpartner oder der Sozialberatung. Gemeinsam lassen sich Lösungen finden und weitere Kosten vermeiden.

Sozialberatung & Unterstützung

Unsere Sozialberaterinnen sind direkt in den Wohngebieten unterwegs und helfen bei Problemen im Alltag, z. B. bei Nachbarschaftsstreit oder Verstößen gegen die Hausordnung.

Immer dann, wenn es Schwierigkeiten im Zusammenleben oder persönliche Probleme rund ums Wohnen gibt.  Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Ansprechpartner – dieser stellt den Kontakt zur Sozialberatung her.

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Personen mit einem Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze können einen WBS erhalten.

Wo beantrage ich den WBS?
Bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder.

Wo gibt es Wohnungen mit WBS?
Informieren Sie sich bei unserem Vermietungsservice.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich alle mit geringem Einkommen – ausgenommen Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung.

Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?
Von Haushaltsgröße, Einkommen und Miethöhe.

Gibt es Vermögensgrenzen?
Ja. Ein Anspruch besteht nur, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.

Wo beantrage ich Wohngeld?
Bei der zuständigen Kommune (z. B. Stadt Greifswald).

Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder teilweise auch formlos gestellt werden – wichtig sind Name, Adresse und der Antrag auf Wohngeld.

Infos & Antrag

Mietspiegel

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete und dient als Orientierung für angemessene Mietpreise.

Warum gibt es einen Mietspiegel?
Er sorgt für Transparenz, Rechtssicherheit und hilft, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden.

Seit wann gilt der aktuelle Mietspiegel?
Der qualifizierte Mietspiegel gilt rückwirkend ab dem 1. März 2026.

Was bedeutet „qualifizierter Mietspiegel“?
Er wurde nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und ist besonders verlässlich und rechtssicher.

Wie wurde der Mietspiegel erstellt?
Grundlage ist eine umfangreiche Befragung von Mietern und Vermietern sowie tausende ausgewertete Daten zu Wohnungen in Greifswald.

Wo finde ich den Mietspiegel?
Er ist kostenlos online verfügbar und liegt zusätzlich als Broschüre im Rathaus und Stadthaus aus.

Kann ich meine Miete selbst berechnen?
Ja, über einen Online-Mietpreisrechner können Sie die ortsübliche Miete für Ihre Wohnung ermitteln.

Vertrag & Formalitäten

Prüfung der Einkommenssituation vor Vertragsabschluss (Miete ca. max. 40 % des Nettoeinkommens).

Schriftlich per Post bis zum 3. Werktag, Frist meist 3 Monate.

Nein, nur in Schriftform mit Unterschrift per Post.

Nein, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Einmal jährlich werden die tatsächlichen Kosten mit Ihren Vorauszahlungen verrechnet – es entsteht ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Damit Ihr tatsächlicher Verbrauch korrekt erfasst und abgerechnet werden kann.

Ja, bis zu zwei Hauptmieter sind möglich.
Dies wird im Einzelfall mit der Vermietung abgestimmt.
Ja, nach Absprache mit der Vermietung.
Ja, bitte rechtzeitig vor Mietende einen Termin vereinbaren.
Wir empfehlen eine Vorabnahme zur Klärung offener Fragen.
Ja, die Entscheidung über die Neuvermietung trifft jedoch die WVG.
Namen aller Hauptmieter, Anschrift der Wohnung, Kündigungstermin und Unterschriften.
Frühestens drei Monate nach Mietvertragsende.
Über die Formulare auf der WVG-Website bzw. das Mieterportal.
Im Mietvertrag oder im WVG-Mieterportal.
Auf Ihrem Mietvertrag oben rechts.

Wohnungsdaten

Die Wohnfläche ist die Größe Ihrer Wohnung und dient u. a. als Grundlage für die Kostenverteilung.

Einzug weiterer Personen

Ja, die Zustimmung ist erforderlich, wird aber in der Regel erteilt.

Schlüssel & Zugang

Bitte wenden Sie sich an Ihren Mieterbetreuer. Dieser erklärt Ihnen die weitere Vorgehensweise. Eine eigenständige Anfertigung ist wegen der Schließanlagen nicht möglich.

Reparaturen & Schäden

Direkt an Ihren Mieterbetreuer – telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über den Hauswartbriefkasten.

Renovierungsarbeiten wie Streichen von Wänden, Decken, Türen oder Heizkörpern – je nach Zustand erforderlich.

Kleinreparaturen bis max. 100,00 € + MwSt pro Fall trägt der Mieter laut Kleinreparaturklausel lt. AGBs selbst, mit jährlicher Obergrenze.

Ausstattung & Technik

Nein, da die Häuser an das Kabelnetz angeschlossen sind.

Nein. Eine Übernahme vom Vormieter ist nach Absprache möglich.

Entsorgung

2 x jährlich kostenlos. Die über 5m³ hinausgehende Menge und jede weitere Sperrmüllentsorgung im Jahr sind gebührenpflichtig. Informationen und Anmeldekarte

Tierhaltung

Kleintiere (z.B. Hamster, Fische, Vögel) sind erlaubt. Die Anzahl der Tiere muss allerdings zur Wohnungsgröße passen. Für Hunde ist i.d.R. vorab eine Genehmigung erforderlich.

Wann brauche ich die Zustimmung der WVG?

Bei baulichen Änderungen, Untervermietung, zusätzlichen Schlüssen und i.d.R. bei der Hundehaltung.

Ansprechpartner

Im Hausaufgang, im Mietvertrag oder hier auf der Website zu finden.

Für jeden Mieter und Eigentümer ist eine Anmeldung im WVG-Mieterportal möglich. Vertragsdaten und Dokumente sind jederzeit online einsehbar, persönliche Daten können geändert werden, Formulare können ausgedruckt werden und wichtige Informationen stehen bequem zur Abrufung bereit.